NEUE TESTVERORDNUNG AB SOFORT GÜLTIG.
Liebe Kunden,
wir haben leider vorübergehend geschlossen!
Das tut uns wirklich sehr leid, aber durch die neue Testverordnung, gültig ab dem 30.06.2022, steigen wir nicht durch!
Oder verstehen Sie die Testverordnung?
Wir nämlich nicht!
(Der uns beratende Fachanwalt übrigens auch nicht.)
Bis wir Rechtssicherheit haben, wer sich wann, wie oft und warum testen lassen darf, wer welches Dokument zur Identifikation dabeihaben und welches Formular unterschreiben muss, können wir vorübergehend leider nicht öffnen.
Wir bedauern dies sehr und sind schnellstmöglich wieder für Sie da.
Wann wir wieder öffnen, finden Sie unter www.mactest.de
Herzliche Grüße und bis bald,
Ihr MacTest-Team
Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests ab 30.06.2022
Hier die Antworten vom Bundesministerium für Gesundheit:
Bitte auf die einzelnen Fragen klicken:
Für wen ist der Bürgertest kostenlos?
Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?
Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen?
Muss ich einen Nachweis bringen, damit ich den 3-Euro-Bürgertest bekomme?
Besteht ein Anspruch auf einen PCR-Test, wenn die Corona-Warn-App eine Warnmeldung anzeigt?
Welche Personen erhalten einen kostenlosen PCR-Test?